DIESELSKANDAL

Ihr Fahrzeug ist betroffen vom sog. "Diesel-Skandal"?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche!


UPDATE: Rückruf des KBA vom 03.12.2020 - Mercedes-Benz E-Klasse


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EuGH erklärt Thermofenster für rechtswidrig - Meilenstein in der Dieselaffäre!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH-Verfahrens C-693/18) hat mit Urteil vom 17.12.2020 bestätigt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Damit setzt das Gericht in der anhaltenden Dieselaffäre einen weiteren Meilenstein bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Fahrzeughersteller.

Das Gericht hat u.a. ausgeführt:

"Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen

Besonderheit des Falles: Das Thermofenster kommt in sehr vielen Fahrzeugen verschiedener Hersteller zum Einsatz!

Wir haben mittlerweile in ganz Deutschland gerichtliche Verfahren anhängig, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen.


Die Erfahrung sprich für uns! Wir prüfen Ihre Unterlagen!

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LG Duisburg verurteilt die Volkswagen AG zur Zahlung des Kaufpreises - Dieselaffäre!
Das Gericht (Urteil vom 30.10.2018 - 1 O 231/18) hat die Volkswagen AG zur Zahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Besonderheit, in dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA288 verbaut. Für diesen Motorentyp gibt es noch keinen offiziellen Rückruf.
Das Gericht hat ebenfalls festgestellt, dass in dem betroffenen Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, die nur im Prüfstandlauf zum Einsatz komme und den Stickoxidausstoß verringere.

Das Urteil finden Sie hier!

Haben auch Sie ein Fahrzeug mit einem Motor des Typs EA288, wenden Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei.

Unsere Erfahrung spricht für uns.

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OLG Naumburg verurteilt die Daimler AG zur Zahlung des Kaufpreises - Dieselaffäre!
Das Gericht (8 U 81/20) hat die Daimler AG zur Zahlung des Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts kommt in dem betroffenen Mercedes Benz GLK 220 CDI eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz, die im Prüfstandlauf die Erhitzung des Motoröl reguliert, sodass das der Stickoxidausstoß gering gehalten wird. Die Regelung findet im realen Straßenbetrieb keine Anwendung.

Wir vertreten in ganz Deutschland betroffene Mercedes-Benz Kunden bei der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen.

Haben auch Sie ein Rückrufschreiben der Daimer AG erhalten, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Die Erfahrung spricht für uns!


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UPDATE: Fragen und Antworten zum VW-Vergleichsangebot (Musterfeststellungsklage)

Gehören Sie auch zu den Personen, die sich der Musterfeststellungsklage am OLG Braunschweig angeschlossen haben?

Dann beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte!

Denken Sie dran: bis spätestens 20.10.2020 können wir für Sie noch Klage einreichen (unsere Empfehlung!)


I. Wie geht es weiter?

Wenn Sie den Vergleich annehmen wollen, können Sie den Vergleich unter www.mein-vw-vergleich.de abschließen.


II. Bis wann muss ich mich entscheiden haben?

Sie müssen sich bis spätestens20.04.2020entschieden haben, ob Sie den Vergleich annehmen möchten.


III. Was steht mir zu?

Ihnen steht - soweit Sie zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gehören - eine Einmalzahlung zwischen 1.350,00 € bis 6.257,00 € zu. Die auszuzahlende Summe ist abhängig von Ihrem Fahrzeug und wird von VW ermittelt.

Eine Rückgabe des Fahrzeuges kann nicht erfolgen!


IV. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Die Frage würden wir gerne mit Ihnen zusammen beantworten, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen.


V. Kann ich noch klagen?

Wir würden Sie gerne bei einem Klageverfahren unterstützen. Die Klage kann bis spätestens 20.10.2020 eingereicht werden.


VI. Warum soll ich eigentlich klagen?

Mit der Musterfeststellungsklage besteht nur die Möglichkeit auf eine Einmalzahlung.

Wenn Sie jedoch ihrFahrzeug zurückgebenmöchten, sind Sie auf ein Klageverfahren angewiesen!


Rufen Sie uns gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten an oder lassen Sie uns eine Email zukommen!


Wir beraten Sie gerne zu dieser umfangreichen Thematik!

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I. Warum Sie uns beauftragen sollten!
Wir haben als verkehrsrechtliche Kanzlei in den letzten Jahren erfolgreich über 60 außergerichtliche und gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten gegen namhafte Fahrzeug-Hersteller geführt.

Dabei konnten wir u.a. durchsetzen, dass die Geschädigten ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis anteilig erstattet bekommen. Dies hat für den Geschädigten den Vorteil, dass er weitaus mehr Geld bekommt, als er bei einem Verkauf des Fahrzeuges auf dem regioanlen Markt bekäme.

Die Erfahrung und der Erfolg sprechen für uns!


II. Worum handelt es sich bei dem "Diesel-Skandal"?
Kurz gesagt handelt es sich bei dem "Diesel-Skandal" um eine Manipulation der Motorsteuergerätesoftware, damit die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte auch im Prüfstandlauf eingehalten werden. Ohne die entsprechende Software würden die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten, sodass das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden würde.


III. Folgen des "Diesel-Skandal"

 - Wertverlust des Fahrzeuges

 - drohende Fahrverbote

 - Höhere Verbrauchs- und Wartungskosten


IV. Ihre Rechte im Überblick

1. Erstattung des Kaufpreises
Nach einer Vielzahl von landgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Entscheidungen hat der Geschädigte Anspruch auf    Erstattung des gezahlten Kaufpreises. Im Gegenzug muss sich der Geschädigte eventuell seine gefahrenen Kilometer als Vorteil in Abzug bringen lassen.

Wichtig: mittlerweile haben etliche Landgerichte entschieden, dass der Geschädigte den kompletten Kaufpreis erstattet bekommt:

- LG Duisburg, Urteil vom 16. Mai 2019 – 8 O 106/18 -,juris
- LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2019 – 9 O 7966/18
- LG Halle, Urteil vom 05.03.2019 – 5 O 109/18
- LG Gera – 3 O 566/18
- LG Kiel, Urteil vom 01.10.2019 – 11 O 233/18


2. Erstattung des Wertverlustes
In etlichen gerichtlichen Verfahren haben die Gerichte dem Geschädigten Schadensersatz in Höhe von 15 - 20 Prozent des Bruttokaufpreises zugesprochen. Der Kläger behält in dieses Fällen sein Fahrzeug und bekommt sodann den Wertverlust erstattet.

Wir verweisen u.a. auf eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 13.04.2018 – 2 O 29/17). Das Gericht hat dem Geschädigten Schadensersatz in Höhe von 20 Prozent des Bruttokaufpreises zugesprochen.

3. Erstattung von Reparaturkosten und sonstigen Aufwendungen
Viele Geschädigte stellen nach dem Software-Update fest, dass das Fahrzeug nicht mehr "rund" läuft. Dabei können sich etliche Mängel einstellen, wie bspw. Probleme mit dem Motor oder dem Getriebe. Die dabei anfallenden Beseitigungskosten sind ebenfalls im Rahmen des Schadensersatzes ersatzfähig.

V. Wir prüfen Ihre Ansprüche

Sie können jederzeit einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren, damit wir gemeinsam Ihre rechtlichen Ansprüche prüfen können.





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