VERSICHERUNGSRECHT

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht beraten wir vor allem Verbraucher. Wir haben Erfahrung mit so gut wie allen Versicherungsbereichen. Beachten Sie dazu auch unsere Urteilsbeispiele aus unserer Kanzlei. Einige Beispiele:
Häufige Probleme bei der Schadenregulierung:

Unfallversicherung:
  • Verstreichen der Invaliditätsfrist
  • Zu niedrige Bemessung des Invaliditätsgrades, weil das erstbeste Gutachten akzeptiert wird. Hier geht oft viel Geld verloren.
Kaskoversicherung:

  • Ungeprüfte Übernahme der von Versicherer ermittelten Werte, etwa des Wiederbeschaffungswertes. Wir gleichen dies mit eigenen Gutachtern ab.
  • Willkürliche Kürzungen der Versicherung
  • Regress des Versicherers, etwa bei Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt: wir wissen, wie der Regress verhindert werden kann (z. B. BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen, Familienprivileg)
Feuer- und Brandversicherung:

  • Fahrlässige Brandverursachung: Versichert des Regresses der Gebäudeversicherer wegen der Haftungsprivilegierung gegenüber dem Vermieter
  • Neuwertentschädigung: es ist darauf zu achten, dass eine Neuwertentschädigung zu leisten ist
Krankenversicherung:

  • Kündigung der Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer: hier besteht oft kein Recht, den Versicherungsvertrag zu beenden. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist sehr weit zu verstehen.

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