Im Versicherungsrecht beraten wir vor allem Verbraucher. Wir haben Erfahrung mit so gut wie allen Versicherungsbereichen. Beachten Sie dazu auch unsere Urteilsbeispiele aus unserer Kanzlei. Einige Beispiele:
Häufige Probleme bei der Schadenregulierung:
Unfallversicherung:
- Verstreichen der Invaliditätsfrist
- Zu niedrige Bemessung des Invaliditätsgrades, weil das erstbeste Gutachten akzeptiert wird. Hier geht oft viel Geld verloren.
Kaskoversicherung:
- Ungeprüfte Übernahme der von Versicherer ermittelten Werte, etwa des Wiederbeschaffungswertes. Wir gleichen dies mit eigenen Gutachtern ab.
- Willkürliche Kürzungen der Versicherung
- Regress des Versicherers, etwa bei Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt: wir wissen, wie der Regress verhindert werden kann (z. B. BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen, Familienprivileg)
Feuer- und Brandversicherung:
- Fahrlässige Brandverursachung: Versichert des Regresses der Gebäudeversicherer wegen der Haftungsprivilegierung gegenüber dem Vermieter
- Neuwertentschädigung: es ist darauf zu achten, dass eine Neuwertentschädigung zu leisten ist
Krankenversicherung:
- Kündigung der Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer: hier besteht oft kein Recht, den Versicherungsvertrag zu beenden. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist sehr weit zu verstehen.